Gesetz im Volltext · ZPO

Zivilprozessordnung

Rechtsgebiet: Gerichte & Verfahren

Kurz zusammengefasst

Hier findest du alle 1.082 Paragraphen und Artikel des Zivilprozessordnung (ZPO) im amtlichen Volltext, gegliedert nach der Systematik des Gesetzes. Jede Norm hat eine eigene Seite mit Gesetzestext, Zitierhinweis und, sofern vorhanden, einer redaktionellen Erklärung mit Praxisbeispiel und FAQ. Quelle ist gesetze-im-internet.de; die Fassung stammt vom 30.06.2026.

KurzbezeichnungZPO
Ausfertigungsdatum12.09.1950
FundstelleBGBl 1950, 455, 533
StandNeuf: Neugefasst durch Bek. v. 5.12.2005 I 3202; 2006 I 431; 2007 I 1781; | Stand: zuletzt geändert Art. 2 G v. 22.12.2025 I Nr. 349 | Hinweis: Änderung durch Art. 1 G v. 20.5.2026 I Nr. 152 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet | Hinweis: Änderung durch Art. 2 G v. 20.5.2026 I Nr. 152 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet | Hinweis: Änderung durch Art. 3 G v. 20.5.2026 I Nr. 152 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet | Sonst: Mittelbare Änderung durch Art. 154a Nr. 3 Buchst. a G v. 20.11.2019 I 1626 ist nicht ausführbar, da das geänderte G v. 21.6.2019 I 846 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des mittelbaren Änderungsgesetzes bereits zum 1.11.2019 in Kraft getreten war
Fassung vom30.06.2026
Normen im Volltext1.082
Amtliche Quellegesetze-im-internet.de/zpo

Inhaltsübersicht: Alle Normen des ZPO

Buch 1: Allgemeine Vorschriften260 Normen
Buch 2: Verfahren im ersten Rechtszug257 Normen
Buch 3: Rechtsmittel69 Normen
Buch 4: Wiederaufnahme des Verfahrens14 Normen
Buch 5: Urkunden- und Wechselprozess15 Normen
Buch 6: Weitere besondere Verfahren9 Normen
Buch 7: Mahnverfahren20 Normen
Buch 8: Zwangsvollstreckung323 Normen
Buch 10: Schiedsrichterliches Verfahren42 Normen
Buch 11: Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union56 Normen
Buch 12: Erprobung und Evaluierung17 Normen

Hinweis: Gesetzbuch.net ist ein privates Informationsportal und keine Behörde. Die Gesetzestexte stammen aus der amtlichen Quelle gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz) und werden regelmäßig abgeglichen; maßgeblich ist allein die im Bundesgesetzblatt verkündete Fassung. Erklärungen und Beispiele sind redaktionelle Einordnungen, keine Rechtsberatung und ersetzen nicht die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Alle Angaben ohne Gewähr.