Gesetzbuch.net macht deutsches Bundesrecht lesbar: alle Gesetze im amtlichen Volltext, jede Norm auf einer eigenen Seite, ergänzt um Erklärungen von Juristinnen und Juristen. Wir sind unabhängig, kostenlos und keine Behörde.
Warum es Gesetzbuch.net gibt
Gesetze gehören allen, aber sie sind für Laien schwer zugänglich. Das amtliche Portal liefert den Wortlaut, erklärt ihn aber nicht. Kommerzielle Datenbanken erklären, kosten aber Geld. Gesetzbuch.net schließt diese Lücke: Wir verbinden den amtlichen Text mit Gliederung, Zitierhinweis, Praxisbeispiel und FAQ, geschrieben von Menschen, die mit diesen Normen gearbeitet haben.
Wie wir arbeiten
Die Gesetzestexte werden automatisiert aus dem Datenbestand von gesetze-im-internet.de übernommen und bei Änderungen neu eingespielt. Jede Erklärung schreibt ein Mitglied der Fachredaktion, prüft sie gegen den aktuellen Wortlaut und die Rechtsprechung und kennzeichnet sie mit Name und Datum. Mehr dazu in unseren Redaktionsrichtlinien.
Die Redaktion
Rechtsanwältin, seit 2011 zugelassen. Ressort Zivil-, Miet- und Vertragsrecht. Erklärt BGB und Verbraucherrecht so, dass es im Alltag hilft.
Richter a.D., 18 Jahre am Amts- und Landgericht. Ressort Straf-, Verkehrs- und Öffentliches Recht, StGB, StPO, StVO und Grundgesetz.
Pflegt den Datenbestand, prüft Aktualität und Vollständigkeit der Gesetzestexte und koordiniert die Fachautoren.
Herausgeber
Gesetzbuch.net wird von der AAA-Gency LLC herausgegeben (Albuquerque, New Mexico, USA). Wir erhalten keine Zuwendungen von Kanzleien, Verbänden oder Behörden und platzieren keine bezahlten Inhalte in Gesetzestexten oder Erklärungen. Kooperationen werden als solche gekennzeichnet.
Kontakt
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