Gesetz im Volltext · GG

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Rechtsgebiet: Verfassung & Verwaltung

Kurz zusammengefasst

Hier findest du alle 204 Paragraphen und Artikel des Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) im amtlichen Volltext, gegliedert nach der Systematik des Gesetzes. Jede Norm hat eine eigene Seite mit Gesetzestext, Zitierhinweis und, sofern vorhanden, einer redaktionellen Erklärung mit Praxisbeispiel und FAQ. Quelle ist gesetze-im-internet.de; die Fassung stammt vom 06.05.2026.

KurzbezeichnungGG
Ausfertigungsdatum23.05.1949
FundstelleBGBl 1949, 1
StandStand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 22.3.2025 I Nr. 94
Fassung vom06.05.2026
Normen im Volltext204
Amtliche Quellegesetze-im-internet.de/gg

Inhaltsübersicht: Alle Normen des GG

Normen2 Normen
I.: Die Grundrechte22 Normen
II.: Der Bund und die Länder19 Normen
III.: Der Bundestag16 Normen
IV.: Der Bundesrat4 Normen
IV a.: Gemeinsamer Ausschuß1 Normen
V.: Der Bundespräsident9 Normen
VI.: Die Bundesregierung9 Normen
VII.: Die Gesetzgebung des Bundes13 Normen
VIII.: Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung15 Normen
VIIIa.: Gemeinschaftsaufgaben, Verwaltungszusammenarbeit5 Normen
IX.: Die Rechtsprechung13 Normen
X.: Das Finanzwesen18 Normen
X a.: Verteidigungsfall11 Normen
XI.: Übergangs- und Schlußbestimmungen47 Normen

Hinweis: Gesetzbuch.net ist ein privates Informationsportal und keine Behörde. Die Gesetzestexte stammen aus der amtlichen Quelle gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz) und werden regelmäßig abgeglichen; maßgeblich ist allein die im Bundesgesetzblatt verkündete Fassung. Erklärungen und Beispiele sind redaktionelle Einordnungen, keine Rechtsberatung und ersetzen nicht die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Alle Angaben ohne Gewähr.