§ 90 BGBBegriff der Sache
Buch 1: Allgemeiner Teil › Abschnitt 2: Sachen und Tiere
Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.
Amtliche Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch, § 90, Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738; | Stand: zuletzt…, abgerufen über gesetze-im-internet.de.
Kurz erklärt: Was regelt § 90 BGB?
§ 90 BGB legt fest, was das Gesetz unter einer Sache versteht: nur körperliche Gegenstände. Die Norm ist kurz, aber sie ist das Fundament des gesamten Sachenrechts, denn Eigentum, Besitz und Übereignung setzen immer eine Sache voraus.
Voraussetzungen
Ein Gegenstand ist eine Sache im Sinne von § 90 BGB, wenn er diese Merkmale erfüllt:
- Körperlichkeit: Der Gegenstand muss physisch greifbar sein, also fest, flüssig oder gasförmig.
- Abgrenzbarkeit: Er muss räumlich abgegrenzt oder abgrenzbar sein, etwa Wasser in einer Flasche.
- Beherrschbarkeit: Menschen müssen ihn tatsächlich beherrschen können. Die freie Luft oder das offene Meer sind deshalb keine Sachen.
Rechtsfolge
Ist etwas eine Sache, gelten die sachenrechtlichen Regeln: Du kannst daran Eigentum haben (§ 903 BGB), es nach § 929 BGB übereignen und es nach § 985 BGB herausverlangen. Auch das Kaufrecht knüpft in § 433 BGB an den Sachbegriff an.
Typische Fälle
Keine Sachen sind Forderungen, Rechte, Strom und reine Daten. Software ist nach der Rechtsprechung jedenfalls dann wie eine Sache zu behandeln, wenn sie auf einem Datenträger verkörpert ist (BGH, Urteil vom 14.07.1993, VIII ZR 147/92). Der menschliche Körper ist keine Sache, wohl aber dauerhaft getrennte Körperteile wie gespendetes Blut.
Abgrenzung
Tiere sind nach § 90a BGB keine Sachen, werden aber rechtlich in der Regel wie Sachen behandelt. § 91 BGB regelt vertretbare Sachen, §§ 93 bis 95 BGB die Bestandteile einer Sache und § 99 BGB die Früchte. Für Rechte und Forderungen gilt statt des Sachenrechts das Recht der Abtretung nach §§ 398 ff. BGB.
Praxis-Hinweis
Ob etwas eine Sache ist, entscheidet häufig darüber, welche Ansprüche dir zustehen. Bei gelöschten Daten hilft § 90 BGB in der Regel nicht weiter, dann kommen Ansprüche aus Vertrag oder Deliktsrecht in Betracht.
Beispiel aus der Praxis
Lena kauft im Elektromarkt ein Notebook. Das Notebook ist ein körperlicher, abgegrenzter und beherrschbarer Gegenstand, also eine Sache nach § 90 BGB. Deshalb gelten Kaufrecht und Sachenrecht: Der Händler muss ihr das Notebook übergeben und übereignen (§ 433 BGB, § 929 BGB). Lädt Lena sich dagegen nur eine App herunter, erwirbt sie keine Sache, sondern eine digitale Leistung. Hier greifen die Regeln über digitale Produkte in §§ 327 ff. BGB.
§ 90 BGB · Absatz/Satz anfügen: § 90 Abs. 1 S. 1 BGBWeitere Normen in „Abschnitt 2: Sachen und Tiere“
- § 90 BGB Begriff der Sache
- § 90a BGB Tiere
- § 91 BGB Vertretbare Sachen
- § 92 BGB Verbrauchbare Sachen
- § 93 BGB Wesentliche Bestandteile einer Sache
- § 94 BGB Wesentliche Bestandteile eines Grundstücks oder Gebäudes
- § 95 BGB Nur vorübergehender Zweck
- § 96 BGB Rechte als Bestandteile eines Grundstücks
- § 97 BGB Zubehör
- § 98 BGB Gewerbliches und landwirtschaftliches Inventar
- § 99 BGB Früchte
- § 100 BGB Nutzungen
- § 101 BGB Verteilung der Früchte
- § 102 BGB Ersatz der Gewinnungskosten
Verwandte Vorschriften
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