Strafgesetzbuch (StGB)

§ 15 StGBVorsätzliches und fahrlässiges Handeln

Allgemeiner Teil › Zweiter Abschnitt: Die Tat › Erster Titel: Grundlagen der Strafbarkeit

Gesetz: StGBStand der Fassung: 02.07.2026Quelle: gesetze-im-internet.de
Gesetzestext § 15 StGB (amtliche Fassung)

Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.

Amtliche Quelle: Strafgesetzbuch, § 15, Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322; | Stand: zuletzt geändert durch Art.…, abgerufen über gesetze-im-internet.de.

So zitierst du diese Norm
§ 15 StGB  ·  Absatz/Satz anfügen: § 15 Abs. 1 S. 1 StGB

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