§ 471 StPOKosten bei Privatklage
Siebentes Buch: Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens › Zweiter Abschnitt: Kosten des Verfahrens
(1) In einem Verfahren auf erhobene Privatklage hat der Verurteilte auch die dem Privatkläger erwachsenen notwendigen Auslagen zu erstatten.
(2) Wird die Klage gegen den Beschuldigten zurückgewiesen oder wird dieser freigesprochen oder wird das Verfahren eingestellt, so fallen dem Privatkläger die Kosten des Verfahrens sowie die dem Beschuldigten erwachsenen notwendigen Auslagen zur Last.
(3) Das Gericht kann die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Beteiligten angemessen verteilen oder nach pflichtgemäßem Ermessen einem der Beteiligten auferlegen, wenn
- 1.
- es den Anträgen des Privatklägers nur zum Teil entsprochen hat;
- 2.
- es das Verfahren nach § 383 Abs. 2 (§ 390 Abs. 5) wegen Geringfügigkeit eingestellt hat;
- 3.
- Widerklage erhoben worden ist.
(4) Mehrere Privatkläger haften als Gesamtschuldner. Das gleiche gilt hinsichtlich der Haftung mehrerer Beschuldigter für die dem Privatkläger erwachsenen notwendigen Auslagen.
Amtliche Quelle: Strafprozeßordnung, § 471, Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 7.4.1987 I 1074, 1319; | Stand: zuletzt geändert durch…, abgerufen über gesetze-im-internet.de.
§ 471 StPO · Absatz/Satz anfügen: § 471 Abs. 1 S. 1 StPOWeitere Normen in „Zweiter Abschnitt: Kosten des Verfahrens“
- § 464 StPO Kosten- und Auslagenentscheidung; sofortige Beschwerde
- § 464a StPO Kosten des Verfahrens; notwendige Auslagen
- § 464b StPO Kostenfestsetzung
- § 464c StPO Kosten bei Bestellung eines Dolmetschers oder Übersetzers für den Angeschuldigten
- § 464d StPO Verteilung der Auslagen nach Bruchteilen
- § 465 StPO Kostentragungspflicht des Verurteilten
- § 466 StPO Haftung Mitverurteilter für Auslagen als Gesamtschuldner
- § 467 StPO Kosten und notwendige Auslagen bei Freispruch, Nichteröffnung und Einstellung
- § 467a StPO Auslagen der Staatskasse bei Einstellung nach Anklagerücknahme
- § 468 StPO Kosten bei Straffreierklärung
- § 469 StPO Kostentragungspflicht des Anzeigenden bei leichtfertiger oder vorsätzlicher Erstattung einer unwahren Anzeige
- § 470 StPO Kosten bei Zurücknahme des Strafantrags
- § 471 StPO Kosten bei Privatklage
- § 472 StPO Notwendige Auslagen des Nebenklägers
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