Strafprozeßordnung (StPO)

§ 150 StPO(weggefallen)

Erstes Buch: Allgemeine Vorschriften › Elfter Abschnitt: Verteidigung

Gesetz: StPOStand der Fassung: 13.07.2026Quelle: gesetze-im-internet.de
Gesetzestext § 150 StPO (amtliche Fassung)

Amtliche Quelle: Strafprozeßordnung, § 150, Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 7.4.1987 I 1074, 1319; | Stand: zuletzt geändert durch…, abgerufen über gesetze-im-internet.de.

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§ 150 StPO  ·  Absatz/Satz anfügen: § 150 Abs. 1 S. 1 StPO

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