§ 168 HGB(weggefallen)
Zweites Buch: Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft › Zweiter Abschnitt: Kommanditgesellschaft
(Für diese Norm liegt kein Text vor, z. B. weil sie weggefallen oder aufgehoben ist.)
(+++ § 168: Weggefallen aufgrund Neuregelung gem. Art. 51 Nr. 8 G v. 10.8.2021 I 3436 mWv 1.1.2024 +++)
Amtliche Quelle: Handelsgesetzbuch, § 168, Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 4.2.2026 I Nr. 33 | Sonst:…, abgerufen über gesetze-im-internet.de.
§ 168 HGB · Absatz/Satz anfügen: § 168 Abs. 1 S. 1 HGBWeitere Normen in „Zweiter Abschnitt: Kommanditgesellschaft“
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