Einkommensteuergesetz (EStG)

Anlage 1a EStG(zu § 13a)Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen

XV.: Energiepreispauschale

Gesetz: EStGStand der Fassung: 04.08.2026Quelle: gesetze-im-internet.de
Gesetzestext Anlage 1a EStG (amtliche Fassung)

(Fundstelle: BGBl. I 2014, 2426)



Für ein Wirtschaftsjahr betragen

1.
der Grundbetrag und die Zuschläge für Tierzucht und Tierhaltung der landwirtschaftlichen Nutzung (§ 13a Absatz 4):

Gewinn pro Hektar selbst
bewirtschafteter Fläche

350 EUR
bei Tierbeständen für die
ersten 25 Vieheinheiten

0 EUR/Vieheinheit
bei Tierbeständen für alle
weiteren Vieheinheiten

300 EUR/Vieheinheit


Angefangene Hektar und Vieheinheiten sind anteilig zu berücksichtigen.
2.
die Grenzen und Gewinne der Sondernutzungen (§ 13a Absatz 6):

NutzungGrenzeGrenze
123
Weinbauliche Nutzung0,66 ha0,16 ha
Nutzungsteil Obstbau1,37 ha0,34 ha
Nutzungsteil Gemüsebau
Freilandgemüse
Unterglas Gemüse


0,67 ha
0,06 ha


0,17  ha
0,015 ha
Nutzungsteil Blumen/Zierpflanzenbau
Freiland Zierpflanzen
Unterglas Zierpflanzen


0,23 ha
0,04 ha


0,05 ha
0,01 ha
Nutzungsteil Baumschulen
0,15 ha

0,04 ha
Sondernutzung
Spargel

0,42 ha

0,1 ha
Sondernutzung
Hopfen

0,78 ha

0,19 ha
Binnenfischerei2 000 kg Jahresfang500 kg
Jahresfang
Teichwirtschaft1,6 ha0,4 ha
Fischzucht0,2 ha0,05 ha
Imkerei70 Völker30 Völker
Wanderschäfereien120 Mutterschafe30 Mutterschafe
Weihnachtsbaumkulturen
0,4 ha

0,1 ha
3.
in den Fällen des § 13a Absatz 7 Satz 1 Nummer 3 die Betriebsausgaben 60 Prozent der Betriebseinnahmen.

Amtliche Quelle: Einkommensteuergesetz, Anlage 1a, Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 8.10.2009 I 3366, 3862; | Stand: zuletzt geändert durch…, abgerufen über gesetze-im-internet.de.

So zitierst du diese Norm
Anlage 1a EStG  ·  Absatz/Satz anfügen: Anlage 1a Abs. 1 S. 1 EStG

Weitere Normen in „XV.: Energiepreispauschale“

  • § 112 EStG Veranlagungszeitraum, Höhe
  • § 113 EStG Anspruchsberechtigung
  • § 114 EStG Entstehung des Anspruchs
  • § 115 EStG Festsetzung mit der Einkommensteuerveranlagung
  • § 116 EStG Anrechnung auf die Einkommensteuer
  • § 117 EStG Auszahlung an Arbeitnehmer
  • § 118 EStG Energiepreispauschale im Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren
  • § 119 EStG Steuerpflicht
  • § 120 EStG Anwendung der Abgabenordnung
  • § 121 EStG Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung
  • § 122 EStG Nichtberücksichtigung als Einkommen bei Sozialleistungen, Unpfändbarkeit
  • Anlage 1 EStG (zu § 4d Absatz 1)Tabelle für die Errechnung des Deckungskapitals für lebenslänglich laufende Leistungen von Unterstützungskassen
  • Anlage 1a EStG (zu § 13a)Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen
  • Anlage 2 EStG (zu § 43b) Gesellschaften im Sinne der Richtlinie Nr. 2011/96/EU

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