§ 98c StPOMaschineller Abgleich mit vorhandenen Daten
Erstes Buch: Allgemeine Vorschriften › Achter Abschnitt: Ermittlungsmaßnahmen
Zur Aufklärung einer Straftat oder zur Ermittlung des Aufenthaltsortes einer Person, nach der für Zwecke eines Strafverfahrens gefahndet wird, dürfen personenbezogene Daten aus einem Strafverfahren mit anderen zur Strafverfolgung oder Strafvollstreckung oder zur Gefahrenabwehr gespeicherten Daten maschinell abgeglichen werden. Entgegenstehende besondere bundesgesetzliche oder entsprechende landesgesetzliche Verwendungsregelungen bleiben unberührt.
Amtliche Quelle: Strafprozeßordnung, § 98c, Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 7.4.1987 I 1074, 1319; | Stand: zuletzt geändert durch…, abgerufen über gesetze-im-internet.de.
§ 98c StPO · Absatz/Satz anfügen: § 98c Abs. 1 S. 1 StPOWeitere Normen in „Achter Abschnitt: Ermittlungsmaßnahmen“
- § 94 StPO Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen zu Beweiszwecken
- § 95 StPO Herausgabepflicht
- § 95a StPO Zurückstellung der Benachrichtigung des Beschuldigten; Offenbarungsverbot
- § 96 StPO Amtlich verwahrte Schriftstücke
- § 97 StPO Beschlagnahmeverbot
- § 98 StPO Verfahren bei der Beschlagnahme
- § 98a StPO Rasterfahndung
- § 98b StPO Verfahren bei der Rasterfahndung
- § 98c StPO Maschineller Abgleich mit vorhandenen Daten
- § 99 StPO Postbeschlagnahme und Auskunftsverlangen
- § 100 StPO Verfahren bei der Postbeschlagnahme und Auskunftsverlangen
- § 100a StPO Telekommunikationsüberwachung
- § 100b StPO Online-Durchsuchung
- § 100c StPO Akustische Wohnraumüberwachung
Hinweis: Gesetzbuch.net ist ein privates Informationsportal und keine Behörde. Die Gesetzestexte stammen aus der amtlichen Quelle gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz) und werden regelmäßig abgeglichen; maßgeblich ist allein die im Bundesgesetzblatt verkündete Fassung. Erklärungen und Beispiele sind redaktionelle Einordnungen, keine Rechtsberatung und ersetzen nicht die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Alle Angaben ohne Gewähr.