§ 451c HGB(weggefallen)
Viertes Buch: Handelsgeschäfte › Vierter Abschnitt: Frachtgeschäft › Zweiter Unterabschnitt: Beförderung von Umzugsgut
(Für diese Norm liegt kein Text vor, z. B. weil sie weggefallen oder aufgehoben ist.)
Amtliche Quelle: Handelsgesetzbuch, § 451c, Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 4.2.2026 I Nr. 33 | Sonst:…, abgerufen über gesetze-im-internet.de.
§ 451c HGB · Absatz/Satz anfügen: § 451c Abs. 1 S. 1 HGBWeitere Normen in „Zweiter Unterabschnitt: Beförderung von Umzugsgut“
- § 451 HGB Umzugsvertrag
- § 451a HGB Pflichten des Frachtführers
- § 451b HGB Frachtbrief. Gefährliches Gut. Begleitpapiere. Mitteilungs- und Auskunftspflichten
- § 451c HGB (weggefallen)
- § 451d HGB Besondere Haftungsausschlußgründe
- § 451e HGB Haftungshöchstbetrag
- § 451f HGB Schadensanzeige
- § 451g HGB Wegfall der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen
- § 451h HGB Abweichende Vereinbarungen
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