§ 273 HGB(weggefallen)
Drittes Buch: Handelsbücher › Zweiter Abschnitt: Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften › Erster Unterabschnitt: Jahresabschluß der Kapitalgesellschaft und Lagebericht › Zweiter Titel: Bilanz
Amtliche Quelle: Handelsgesetzbuch, § 273, Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 4.2.2026 I Nr. 33 | Sonst:…, abgerufen über gesetze-im-internet.de.
§ 273 HGB · Absatz/Satz anfügen: § 273 Abs. 1 S. 1 HGBWeitere Normen in „Zweiter Titel: Bilanz“
- § 266 HGB Gliederung der Bilanz
- § 267 HGB Umschreibung der Größenklassen
- § 267a HGB Kleinstkapitalgesellschaften
- § 268 HGB Vorschriften zu einzelnen Posten der BilanzBilanzvermerke
- § 269 HGB (weggefallen)
- § 270 HGB Bildung bestimmter Posten
- § 271 HGB Beteiligungen. Verbundene Unternehmen
- § 272 HGB Eigenkapital
- § 273 HGB (weggefallen)
- § 274 HGB Latente Steuern
- § 274a HGB Größenabhängige Erleichterungen
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