Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)
Art 102 GG
IX.: Die Rechtsprechung
Die Todesstrafe ist abgeschafft.
Amtliche Quelle: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art 102, Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 22.3.2025 I Nr. 94, abgerufen über gesetze-im-internet.de.
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