§ 76a EStG(weggefallen)
X.: Kindergeld
Gesetzestext § 76a EStG (amtliche Fassung)
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Amtliche Quelle: Einkommensteuergesetz, § 76a, Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 8.10.2009 I 3366, 3862; | Stand: zuletzt geändert durch…, abgerufen über gesetze-im-internet.de.
So zitierst du diese Norm
§ 76a EStG · Absatz/Satz anfügen: § 76a Abs. 1 S. 1 EStGWeitere Normen in „X.: Kindergeld“
- § 62 EStG Anspruchsberechtigte
- § 63 EStG Kinder
- § 64 EStG Zusammentreffen mehrerer Ansprüche
- § 65 EStG Andere Leistungen für Kinder
- § 66 EStG Höhe des Kindergeldes, Zahlungszeitraum
- § 67 EStG Antrag
- § 68 EStG Besondere Mitwirkungspflichten und Offenbarungsbefugnis
- § 69 EStG Datenübermittlung an die Familienkassen
- § 70 EStG Festsetzung und Zahlung des Kindergeldes
- § 71 EStG Vorläufige Einstellung der Zahlung des Kindergeldes
- § 72 EStG (weggefallen)
- § 73 EStG (weggefallen)
- § 74 EStG Zahlung des Kindergeldes in Sonderfällen
- § 75 EStG Aufrechnung
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