§ 437 BGBRechte des Käufers bei Mängeln
Buch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 1: Kauf, Tausch › Untertitel 1: Allgemeine Vorschriften
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
- 1.
- nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
- 2.
- nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
- 3.
- nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Amtliche Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch, § 437, Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738; | Stand: zuletzt…, abgerufen über gesetze-im-internet.de.
Kurz erklärt: Was regelt § 437 BGB?
§ 437 BGB ist die zentrale Übersichtsnorm des kaufrechtlichen Gewährleistungsrechts. Sie listet auf, welche Rechte dir als Käufer zustehen, wenn die gekaufte Sache mangelhaft ist, und verweist dafür auf die jeweiligen Einzelnormen.
Voraussetzungen für alle Mängelrechte:
- Ein wirksamer Kaufvertrag (§ 433 BGB)
- Ein Sach- oder Rechtsmangel (§§ 434, 435 BGB)
- Der Mangel lag bei Gefahrübergang vor, in der Regel bei der Übergabe (§ 446 BGB)
- Kein Ausschluss der Rechte, etwa durch wirksamen Gewährleistungsausschluss oder Kenntnis des Mangels beim Kauf (§ 442 BGB)
Die Rechte im Einzelnen: Nummer 1 gewährt den Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB), also Reparatur oder Ersatzlieferung nach Wahl des Käufers. Nummer 2 erlaubt Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Kaufpreises. Nummer 3 eröffnet Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
Wichtig ist die Stufenfolge: Die Nacherfüllung hat Vorrang. Rücktritt, Minderung und Schadensersatz statt der Leistung setzen in der Regel voraus, dass du dem Verkäufer erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hast (§ 323 Abs. 1, § 281 Abs. 1 BGB). Entbehrlich ist die Frist unter anderem, wenn der Verkäufer die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigert, sie fehlgeschlagen oder unzumutbar ist (§ 440 BGB). Beim Rücktritt darf der Mangel zudem nicht unerheblich sein (§ 323 Abs. 5 Satz 2 BGB).
Typische Fälle: das Auto mit Motorschaden kurz nach dem Kauf, die Waschmaschine, die nicht schleudert, das Sofa mit abweichender Farbe. Beim Verbrauchsgüterkauf hilft dir § 477 BGB: Zeigt sich der Mangel innerhalb eines Jahres nach Übergabe, wird vermutet, dass er schon bei Übergabe vorlag.
Abgrenzung: § 437 BGB gilt erst ab Gefahrübergang. Vorher richtet sich alles nach allgemeinem Leistungsstörungsrecht (§§ 280 ff., 323 BGB). Die Mängelrechte verjähren in der Regel in zwei Jahren ab Ablieferung (§ 438 BGB). Vom Rücktritt zu unterscheiden ist der Widerruf bei Online-Käufen (§ 355 BGB), der keinen Mangel voraussetzt.
Beispiel aus der Praxis
Sofia kauft im Elektromarkt einen Fernseher. Nach zwei Wochen fällt das Bild immer wieder aus. Sie verlangt vom Händler Nacherfüllung und wählt die Lieferung eines neuen Geräts. Der Händler bietet zweimal eine Reparatur an, der Fehler bleibt. Damit ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen. Sofia kann jetzt vom Vertrag zurücktreten und den Kaufpreis gegen Rückgabe des Fernsehers zurückverlangen oder den Kaufpreis mindern. Da sich der Mangel innerhalb des ersten Jahres gezeigt hat, wird vermutet, dass er von Anfang an vorlag (§ 477 BGB).
Häufige Fragen zu § 437 BGB
Welche Rechte habe ich, wenn die gekaufte Ware defekt ist?
Du kannst Nacherfüllung verlangen, also Reparatur oder Neulieferung nach deiner Wahl. Bleibt das erfolglos, kannst du in der Regel vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern und daneben Schadensersatz verlangen.
Muss ich dem Verkäufer erst eine Frist setzen?
In der Regel ja. Rücktritt und Schadensersatz statt der Leistung setzen eine erfolglos abgelaufene, angemessene Frist zur Nacherfüllung voraus. Entbehrlich ist die Frist etwa bei ernsthafter Verweigerung oder wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.
Wie lange habe ich Gewährleistung beim Kauf?
Die Mängelrechte verjähren bei neuen Sachen in der Regel in zwei Jahren ab Ablieferung (§ 438 BGB). Bei gebrauchten Sachen kann die Frist gegenüber Verbrauchern auf ein Jahr verkürzt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
Die Gewährleistung aus § 437 BGB ist dein gesetzliches Recht gegen den Verkäufer. Eine Garantie ist eine freiwillige zusätzliche Zusage, meist des Herstellers, deren Inhalt sich nach der Garantieerklärung richtet. Beides besteht nebeneinander.
Wer muss beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag?
Grundsätzlich der Käufer. Beim Verbrauchsgüterkauf wird aber zu deinen Gunsten vermutet, dass ein Mangel, der sich innerhalb eines Jahres nach Übergabe zeigt, schon bei Übergabe vorhanden war (§ 477 BGB).
§ 437 BGB · Absatz/Satz anfügen: § 437 Abs. 1 S. 1 BGBWeitere Normen in „Untertitel 1: Allgemeine Vorschriften“
- § 433 BGB Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
- § 434 BGB Sachmangel
- § 435 BGB Rechtsmangel
- § 436 BGB Öffentliche Lasten von Grundstücken
- § 437 BGB Rechte des Käufers bei Mängeln
- § 438 BGB Verjährung der Mängelansprüche
- § 439 BGB Nacherfüllung
- § 440 BGB Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
- § 441 BGB Minderung
- § 442 BGB Kenntnis des Käufers
- § 443 BGB Garantie
- § 444 BGB Haftungsausschluss
- § 445 BGB Haftungsbegrenzung bei öffentlichen Versteigerungen
- § 445a BGB Rückgriff des Verkäufers
Verwandte Vorschriften
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