Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 1565 BGBScheitern der Ehe

Buch 4: Familienrecht › Abschnitt 1: Bürgerliche Ehe › Titel 7: Scheidung der Ehe › Untertitel 1: Scheidungsgründe

Gesetz: BGBStand der Fassung: 18.08.2026Quelle: gesetze-im-internet.de
Gesetzestext § 1565 BGB (amtliche Fassung)

(1) Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.

(2) Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.

§ 1565 Abs. 1 Satz 1: Mit dem GG vereinbar, BVerfGE v. 28.2.1980 I 283 - 1 BvL 136/78 u. a. -

Amtliche Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch, § 1565, Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738; | Stand: zuletzt…, abgerufen über gesetze-im-internet.de.

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Kurz erklärt: Was regelt § 1565 BGB?

§ 1565 BGB ist die zentrale Norm des Scheidungsrechts. Eine Ehe kann danach nur geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Deutschland folgt dem Zerrüttungsprinzip: Es kommt nicht auf die Schuld eines Ehegatten an, sondern allein darauf, ob die Ehe endgültig zerbrochen ist.

Wann ist eine Ehe gescheitert? Das Gesetz nennt zwei Voraussetzungen:

  • Die Lebensgemeinschaft der Ehegatten besteht nicht mehr. Das ist in der Regel die Trennung nach § 1567 BGB.
  • Es ist nicht zu erwarten, dass die Ehegatten die Gemeinschaft wiederherstellen. Diese Prognose trifft das Familiengericht.

In der Praxis wird das Scheitern meist über die Vermutungen des § 1566 BGB festgestellt: Leben die Ehegatten ein Jahr getrennt und beantragen beide die Scheidung oder stimmt der andere zu, wird das Scheitern unwiderlegbar vermutet. Nach drei Jahren Trennung gilt das auch gegen den Willen des anderen Ehegatten.

Die Härteklausel in Absatz 2: Vor Ablauf des Trennungsjahres ist eine Scheidung nur ausnahmsweise möglich. Die Fortsetzung der Ehe muss für den Antragsteller eine unzumutbare Härte darstellen, und zwar aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen. Die Gerichte legen das eng aus. Anerkannt sind etwa schwere Gewalttätigkeiten oder erhebliche Bedrohungen. Bloße Zerstrittenheit oder eine neue Beziehung des anderen reichen häufig nicht aus.

Rechtsfolge: Liegen die Voraussetzungen vor, spricht das Familiengericht die Scheidung auf Antrag mindestens eines Ehegatten aus. Mit Rechtskraft des Beschlusses ist die Ehe aufgelöst. Daran knüpfen Folgesachen an: Versorgungsausgleich, Unterhalt, Zugewinnausgleich und Fragen der gemeinsamen Kinder.

Abgrenzung: § 1566 BGB enthält die Vermutungen für das Scheitern, § 1567 BGB definiert das Getrenntleben. Die Aufhebung der Ehe wegen Mängeln bei der Eheschließung regelt § 1314 BGB und ist von der Scheidung zu unterscheiden.

Beispiel aus der Praxis

Sandra und Tim trennen sich im März. Tim zieht aus der gemeinsamen Wohnung aus. Im April reicht Sandra die Scheidung ein, weil sie möglichst schnell einen Schlussstrich ziehen will. Das Familiengericht weist darauf hin, dass das Trennungsjahr noch nicht abgelaufen ist und keine unzumutbare Härte vorliegt. Sandra muss warten. Ab März des Folgejahres kann die Ehe geschieden werden, wenn Tim zustimmt oder selbst die Scheidung beantragt. Anders läge der Fall, wenn Tim Sandra gegenüber gewalttätig geworden wäre. Dann käme eine Härtefallscheidung schon vor Ablauf des Trennungsjahres in Betracht.

Häufige Fragen zu § 1565 BGB

Wie lange muss man vor der Scheidung getrennt leben?

In der Regel ein Jahr. Nach dem Trennungsjahr kann die Ehe geschieden werden, wenn beide die Scheidung wollen oder der andere zustimmt. Ohne Zustimmung wird das Scheitern der Ehe nach drei Jahren Trennung unwiderlegbar vermutet. Nur bei unzumutbarer Härte geht es schneller.

Was ist eine Härtefallscheidung?

Eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres. Sie setzt voraus, dass die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen in der Person des anderen Ehegatten unzumutbar wäre. Typische Fälle sind schwere körperliche Gewalt oder massive Bedrohungen. Die Gerichte legen die Ausnahme eng aus.

Spielt Schuld bei der Scheidung noch eine Rolle?

Für die Scheidung selbst nicht. Seit 1977 gilt das Zerrüttungsprinzip: Entscheidend ist allein, ob die Ehe gescheitert ist. Wer die Trennung verursacht hat, ist für den Scheidungsausspruch unerheblich. In Einzelfragen wie dem Unterhalt kann grobes Fehlverhalten aber eine Rolle spielen.

Kann mein Ehepartner die Scheidung verhindern?

Dauerhaft in der Regel nicht. Ohne Zustimmung des anderen kann das Gericht die Ehe scheiden, wenn es vom Scheitern überzeugt ist. Spätestens nach drei Jahren Trennung wird das Scheitern gesetzlich vermutet. Der andere Ehegatte kann das Verfahren also verzögern, aber meist nicht endgültig stoppen.

Zählt Getrenntleben in der gemeinsamen Wohnung als Trennung?

Ja, das ist möglich. Die Trennung von Tisch und Bett kann auch innerhalb der Ehewohnung vollzogen werden. Dafür müssen die Bereiche getrennt sein und es darf keine gemeinsamen Versorgungsleistungen mehr geben, also kein gemeinsames Wirtschaften, Kochen oder Waschen füreinander.

So zitierst du diese Norm
§ 1565 BGB  ·  Absatz/Satz anfügen: § 1565 Abs. 1 S. 1 BGB

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