Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 123 BGBAnfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung

Buch 1: Allgemeiner Teil › Abschnitt 3: Rechtsgeschäfte › Titel 2: Willenserklärung

Gesetz: BGBStand der Fassung: 18.08.2026Quelle: gesetze-im-internet.de
Gesetzestext § 123 BGB (amtliche Fassung)

(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.

(2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.

Amtliche Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch, § 123, Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738; | Stand: zuletzt…, abgerufen über gesetze-im-internet.de.

✓ Redaktionell geprüft von Katharina Vogt am 24.08.2026

Kurz erklärt: Was regelt § 123 BGB?

§ 123 BGB schuetzt deine freie Entscheidung beim Abschluss von Rechtsgeschaeften. Wer durch arglistige Taeuschung oder widerrechtliche Drohung zu einer Willenserklaerung gebracht wird, kann diese anfechten und sich so vom Vertrag loesen.

Die Norm erfasst zwei Faelle:

  • Arglistige Taeuschung: Jemand erregt oder bestaerkt bei dir bewusst eine falsche Vorstellung, um dich zum Vertrag zu bewegen. Das kann durch falsche Angaben geschehen oder durch das Verschweigen von Umstaenden, ueber die aufgeklaert werden muss.
  • Widerrechtliche Drohung: Jemand stellt dir ein Uebel in Aussicht, um deinen Willen zu beugen. Widerrechtlich ist die Drohung, wenn Mittel, Zweck oder deren Verknuepfung nicht erlaubt sind.

Voraussetzungen der Taeuschungsanfechtung sind eine Taeuschung, ein dadurch erregter Irrtum, die Ursaechlichkeit fuer deine Erklaerung und der Vorsatz des Taeuschenden. Bei der Drohung genuegt, dass die Drohung widerrechtlich war und deine Erklaerung verursacht hat.

Rechtsfolge: Die Anfechtung macht das Geschaeft nach § 142 BGB von Anfang an nichtig. Anders als beim Irrtum hast du hier nach § 124 BGB ein Jahr Zeit, gerechnet ab Entdeckung der Taeuschung oder ab dem Ende der Zwangslage. Einen Vertrauensschaden nach § 122 BGB musst du nicht ersetzen, weil der andere nicht schutzwuerdig ist.

Hat ein Dritter getaeuscht, kannst du gegenueber deinem Vertragspartner nur anfechten, wenn dieser die Taeuschung kannte oder kennen musste (Absatz 2). Bei der Drohung gilt diese Einschraenkung nicht.

Zur Abgrenzung: § 119 BGB betrifft den selbst verursachten Irrtum. Neben der Anfechtung kommen bei einer Taeuschung oft Schadensersatzansprueche aus § 280 in Verbindung mit § 311 BGB oder aus § 823 Absatz 2 BGB in Betracht.

Beispiel aus der Praxis

Du kaufst einen Gebrauchtwagen. Der Verkaeufer versichert dir, das Auto sei unfallfrei, obwohl er von einem frueheren schweren Unfall weiss. Nach dem Kauf entdeckst du die reparierten Unfallschaeden. Hier liegt eine arglistige Taeuschung vor. Du kannst den Kaufvertrag innerhalb eines Jahres ab Entdeckung anfechten und bekommst den Kaufpreis zurueck. Zusaetzlich kannst du haeufig Schadensersatz verlangen.

Häufige Fragen zu § 123 BGB

Was bedeutet arglistige Taeuschung?

Arglistig handelt, wer dir bewusst falsche Tatsachen vorspiegelt oder wichtige Umstaende verschweigt, um dich zum Vertrag zu bewegen. Der Taeuschende muss zumindest damit rechnen, dass seine Angabe falsch ist.

Wie lange kann ich wegen Taeuschung anfechten?

Nach § 124 BGB hast du ein Jahr Zeit. Die Frist beginnt, wenn du die Taeuschung entdeckst oder die Zwangslage bei einer Drohung endet. Spaetestens nach zehn Jahren ist die Anfechtung ausgeschlossen.

Muss der Verkaeufer mich ungefragt aufklaeren?

Das kommt darauf an. Ueber Umstaende, die fuer deine Entscheidung offensichtlich wichtig sind und die du nicht selbst erkennen kannst, muss haeufig aufgeklaert werden. Ein verschwiegener schwerer Unfall beim Auto ist ein typisches Beispiel.

Kann ich auch Schadensersatz verlangen?

Oft ja. Neben der Anfechtung kommen Ansprueche aus vorvertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung in Betracht. Die Faelle solltest du im Einzelfall pruefen lassen.

So zitierst du diese Norm
§ 123 BGB  ·  Absatz/Satz anfügen: § 123 Abs. 1 S. 1 BGB

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