Eine Norm wird von groß nach klein zitiert: Paragraph, Absatz, Satz, Nummer, dann das Gesetz. „§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB“ ist richtig, „BGB § 573 (2)“ ist es nicht. Beim Grundgesetz heißt es Artikel. Bei mehreren Paragraphen steht „§§“, bei Absätzen schreibt man „Abs.“ oder eine römische Ziffer. Wer korrekt zitiert, wird von Gericht, Behörde und Anwalt ernst genommen.
Warum das richtige Zitieren zählt
Ein Gesetz hat tausende Normen. Nur die exakte Fundstelle macht eindeutig, worüber du sprichst. Wer in einem Widerspruch „das Mietrecht“ anführt, überzeugt niemanden. Wer „§ 558 Abs. 3 BGB“ nennt, zeigt, dass er die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen meint. Die Zitierweise ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt, folgt aber festen Konventionen, die Gerichte, Kommentare und Lehrbücher einheitlich verwenden.
Der Aufbau eines Zitats
| Ebene | Schreibweise | Beispiel |
|---|---|---|
| Paragraph | § mit Nummer, Leerzeichen dazwischen | § 823 |
| Absatz | „Abs.“ oder römische Ziffer | § 823 Abs. 1 oder § 823 I |
| Satz | „S.“ oder Ziffer nach dem Absatz | § 823 Abs. 1 S. 1 oder § 823 I 1 |
| Nummer | „Nr.“ | § 573 Abs. 2 Nr. 2 |
| Halbsatz | „Hs.“ | § 812 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 |
| Alternative / Variante | „Alt.“ / „Var.“ | § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 |
| Gesetz | Kürzel am Ende | § 823 Abs. 1 BGB |
Die Reihenfolge ist immer dieselbe: § 823 Abs. 1 S. 1 BGB. Das Gesetzeskürzel steht am Schluss, ohne Komma davor. Ausnahme ist das Grundgesetz und andere Verfassungen: Dort heißt es „Art. 3 Abs. 1 GG“, nicht „§ 3 GG“.
Mehrere Paragraphen: § oder §§?
Zitierst du einen einzigen Paragraphen, steht ein Paragraphenzeichen. Zitierst du mehrere, verdoppelst du es: „§§ 249 bis 253 BGB“ oder „§§ 823, 831 BGB“. Das Kürzel „ff.“ (fortfolgende) ist in Schriftsätzen zulässig, aber ungenau: „§§ 433 ff. BGB“ meint das Kaufrecht als Ganzes. Wer präzise sein will, nennt die letzte Norm mit.
Abs. oder römische Ziffer?
Beide Varianten sind korrekt. In Urteilen und Gesetzesbegründungen überwiegt „Abs.“, in juristischen Klausuren und Kommentaren die römische Ziffer. Wichtig ist nur, innerhalb eines Textes einheitlich zu bleiben. Für Laien ist die ausgeschriebene Form verständlicher, also: § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB.
Häufige Fehler
- Kürzel vorne: „BGB § 823“ ist in Deutschland unüblich. Das Gesetz steht am Ende.
- Klammern für Absätze: „§ 823 (1) BGB“ stammt aus dem Gesetzestext selbst, wo Absätze mit (1), (2) nummeriert sind. Im Zitat schreibst du trotzdem „Abs. 1“.
- Fehlendes Leerzeichen: Zwischen § und Zahl gehört ein geschütztes Leerzeichen. „§823“ ist falsch.
- Falsches Kürzel: Das Sozialgesetzbuch wird mit Buch zitiert: „§ 37 SGB XI“, nicht „§ 37 SGB“.
- Artikel und Paragraph verwechselt: Grundgesetz, EGBGB und EU-Verordnungen haben Artikel, das BGB hat Paragraphen.
Zitate aus Urteilen und Kommentaren
Gerichtsentscheidungen zitierst du mit Gericht, Datum und Aktenzeichen: „BGH, Urteil vom 12.03.2024, VIII ZR 123/23“. Der erste Buchstabe des Aktenzeichens verrät den Senat, die römische Ziffer dessen Nummer. Bei Kommentaren nennst du Bearbeiter, Werk, Auflage, Norm und Randnummer: „Grüneberg/Sprau, BGB, 83. Aufl. 2024, § 823 Rn. 2“.
Auf jeder Paragraphenseite von Gesetzbuch.net findest du einen Zitierhinweis mit Kopier-Button, zum Beispiel bei § 823 BGB oder Art. 1 GG. Der Link ins Portal ist als Quellenangabe in E-Mails und Schreiben praktisch, weil der Empfänger den Wortlaut sofort nachlesen kann.
Häufige Fragen
Wie zitiere ich einen Paragraphen mit Buchstabe, etwa § 823a?
Der Buchstabe gehört zur Nummer: „§ 312g Abs. 1 BGB“. Solche Einschübe entstehen, wenn der Gesetzgeber neue Normen zwischen bestehende setzt, ohne die Zählung zu verschieben.
Was bedeutet „i.V.m.“?
„In Verbindung mit“. Damit kombinierst du zwei Normen, die zusammen den Anspruch ergeben, zum Beispiel „§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB“.
Wie zitiere ich das Grundgesetz?
Mit „Art.“ statt „§“: „Art. 3 Abs. 1 GG“. Dasselbe gilt für Landesverfassungen, das EGBGB und EU-Recht wie die DSGVO („Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO“).
Darf ich „§§ 433 ff. BGB“ schreiben?
Ja, wenn du einen ganzen Abschnitt meinst. Für konkrete Ansprüche ist es zu ungenau; dann nennst du die einzelne Norm.
Quellen: Bürgerliches Gesetzbuch, Grundgesetz, Stand laut Gesetzesverzeichnis; Zitierkonventionen nach der Praxis der Bundesgerichte.


