§ 80 StGB(weggefallen)
Besonderer Teil › Erster Abschnitt: Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates › Erster Titel: Friedensverrat
Amtliche Quelle: Strafgesetzbuch, § 80, Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322; | Stand: zuletzt geändert durch Art.…, abgerufen über gesetze-im-internet.de.
§ 80 StGB · Absatz/Satz anfügen: § 80 Abs. 1 S. 1 StGBWeitere Normen in „Erster Titel: Friedensverrat“
- § 80 StGB (weggefallen)
- § 80a StGB Aufstacheln zum Verbrechen der Aggression
Hinweis: Gesetzbuch.net ist ein privates Informationsportal und keine Behörde. Die Gesetzestexte stammen aus der amtlichen Quelle gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz) und werden regelmäßig abgeglichen; maßgeblich ist allein die im Bundesgesetzblatt verkündete Fassung. Erklärungen und Beispiele sind redaktionelle Einordnungen, keine Rechtsberatung und ersetzen nicht die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Alle Angaben ohne Gewähr.