§ 211 StGBMord
Besonderer Teil › Sechzehnter Abschnitt: Straftaten gegen das Leben
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
§ 211: Nach Maßgabe der Entscheidungsgründe mit dem GG vereinbar, BVerfGE v. 21.6.1977 I 1236 - 1 BvL 14/76 -
Amtliche Quelle: Strafgesetzbuch, § 211, Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322; | Stand: zuletzt geändert durch Art.…, abgerufen über gesetze-im-internet.de.
Kurz erklärt: Was regelt § 211 StGB?
§ 211 StGB stellt den Mord unter Strafe, die schwerste Form der vorsätzlichen Tötung. Die Norm droht als einzige Vorschrift des Kernstrafrechts zwingend lebenslange Freiheitsstrafe an.
Mörder ist, wer einen Menschen tötet und dabei mindestens ein Mordmerkmal verwirklicht. Das Gesetz nennt drei Gruppen:
- Verwerfliche Beweggründe: Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier oder sonst niedrige Beweggründe
- Verwerfliche Begehungsweise: heimtückisch, grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln
- Verwerfliche Zwecke: um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken
Die Rechtsfolge ist lebenslange Freiheitsstrafe, ohne Spielraum für das Gericht. Eine Entlassung auf Bewährung kommt nach § 57a StGB frühestens nach 15 Jahren in Betracht, sofern nicht die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde. Mord verjährt nach § 78 Abs. 2 StGB nie.
In der Praxis am wichtigsten ist die Heimtücke. Heimtückisch handelt in der Regel, wer die Arglosigkeit und die darauf beruhende Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tötung ausnutzt, etwa beim Angriff auf einen Schlafenden. Niedrige Beweggründe sind Motive, die nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, häufig bejaht bei Tötungen aus Wut über eine Trennung, wenn Besitzdenken das Motiv prägt. Habgier liegt vor, wenn es dem Täter auf Vermögensvorteile ankommt, etwa beim Raubmord.
Zur Abgrenzung: Fehlt jedes Mordmerkmal, liegt Totschlag nach § 212 StGB vor, mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. § 213 StGB regelt den minder schweren Fall des Totschlags, etwa nach schwerer Provokation. Die Abgrenzung entscheidet also über gewaltige Strafunterschiede und kommt stark auf die Umstände des Einzelfalls an.
Das Bundesverfassungsgericht hat die lebenslange Freiheitsstrafe im Grundsatz gebilligt, aber eine restriktive Auslegung der Mordmerkmale angemahnt (BVerfG, Urteil vom 21.06.1977, 1 BvL 14/76). Der BGH wendet die Merkmale daher eng an und prüft besonders bei der Heimtücke sorgfältig, ob das Ausnutzungsbewusstsein vorlag.
Beispiel aus der Praxis
Ein Mann vergiftet seine wohlhabende Tante, um sie zu beerben. Die Tante ahnt nichts und trinkt den präparierten Tee. Der Mann handelt heimtückisch, weil er ihre Arglosigkeit ausnutzt, und aus Habgier, weil es ihm auf das Erbe ankommt. Er ist Mörder nach § 211 StGB und wird zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Hätte er die Tante dagegen im offenen Streit ohne Mordmerkmal getötet, läge in der Regel Totschlag nach § 212 StGB vor.
Häufige Fragen zu § 211 StGB
Was ist der Unterschied zwischen Mord und Totschlag?
Beide sind vorsätzliche Tötungen. Mord setzt zusätzlich ein Mordmerkmal voraus, etwa Heimtücke, Habgier oder niedrige Beweggründe. Mord wird zwingend mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft, Totschlag mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Was bedeutet Heimtücke bei § 211 StGB?
Heimtückisch handelt in der Regel, wer die Arglosigkeit und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tötung ausnutzt. Klassisches Beispiel ist der Angriff auf ein schlafendes oder völlig ahnungsloses Opfer.
Wie lange sitzt man bei lebenslanger Freiheitsstrafe wirklich?
Eine Aussetzung des Strafrests zur Bewährung ist frühestens nach 15 Jahren möglich. Stellt das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest, dauert die Haft in der Regel deutlich länger.
Verjährt Mord?
Nein. Mord ist die einzige Straftat im StGB, die nach § 78 Abs. 2 StGB nicht verjährt. Ein Mörder kann also auch Jahrzehnte nach der Tat noch verfolgt und verurteilt werden.
Sind niedrige Beweggründe bei einer Trennungstat automatisch gegeben?
Nein, das kommt auf den Einzelfall an. Die Rechtsprechung bejaht niedrige Beweggründe häufig, wenn Besitzdenken und Selbstsucht die Tat prägen, verneint sie aber, wenn Verzweiflung und emotionale Ausnahmesituation im Vordergrund stehen.
§ 211 StGB · Absatz/Satz anfügen: § 211 Abs. 1 S. 1 StGBWeitere Normen in „Sechzehnter Abschnitt: Straftaten gegen das Leben“
- § 211 StGB Mord
- § 212 StGB Totschlag
- § 213 StGB Minder schwerer Fall des Totschlags
- § 216 StGB Tötung auf Verlangen
- § 217 StGB Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung
- § 218 StGB Schwangerschaftsabbruch
- § 218a StGB Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs
- § 218b StGB Schwangerschaftsabbruch ohne ärztliche Feststellung; unrichtige ärztliche Feststellung
- § 218c StGB Ärztliche Pflichtverletzung bei einem Schwangerschaftsabbruch
- § 219 StGB Beratung der Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage
- § 219a StGB (weggefallen)
- § 219b StGB Inverkehrbringen von Mitteln zum Abbruch der Schwangerschaft
- § 219c StGB (weggefallen)
- § 219d StGB (weggefallen)
Verwandte Vorschriften
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