§ 103 StGB(weggefallen)
Besonderer Teil › Dritter Abschnitt: Straftaten gegen ausländische Staaten
(Für diese Norm liegt kein Text vor, z. B. weil sie weggefallen oder aufgehoben ist.)
Amtliche Quelle: Strafgesetzbuch, § 103, Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322; | Stand: zuletzt geändert durch Art.…, abgerufen über gesetze-im-internet.de.
§ 103 StGB · Absatz/Satz anfügen: § 103 Abs. 1 S. 1 StGBWeitere Normen in „Dritter Abschnitt: Straftaten gegen ausländische Staaten“
- § 102 StGB Angriff gegen Organe und Vertreter ausländischer Staaten
- § 103 StGB (weggefallen)
- § 104 StGB Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten
- § 104a StGB Voraussetzungen der Strafverfolgung
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