§ 23 HGB
Erstes Buch: Handelsstand › Dritter Abschnitt: Handelsfirma
Die Firma kann nicht ohne das Handelsgeschäft, für welches sie geführt wird, veräußert werden.
Amtliche Quelle: Handelsgesetzbuch, § 23, Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 4.2.2026 I Nr. 33 | Sonst:…, abgerufen über gesetze-im-internet.de.
§ 23 HGB · Absatz/Satz anfügen: § 23 Abs. 1 S. 1 HGBWeitere Normen in „Dritter Abschnitt: Handelsfirma“
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