§ 10h EStG(weggefallen)
II.: Einkommen › 5.: Sonderausgaben
Gesetzestext § 10h EStG (amtliche Fassung)
Amtliche Quelle: Einkommensteuergesetz, § 10h, Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 8.10.2009 I 3366, 3862; | Stand: zuletzt geändert durch…, abgerufen über gesetze-im-internet.de.
So zitierst du diese Norm
§ 10h EStG · Absatz/Satz anfügen: § 10h Abs. 1 S. 1 EStGWeitere Normen in „5.: Sonderausgaben“
- § 10 EStG
- § 10a EStG Zusätzliche Altersvorsorge
- § 10b EStG Steuerbegünstigte Zwecke
- § 10c EStG Sonderausgaben-Pauschbetrag
- § 10d EStG Verlustabzug
- § 10e EStG Steuerbegünstigung der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung im eigenen Haus
- § 10f EStG Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen
- § 10g EStG Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden
- § 10h EStG (weggefallen)
- § 10i EStG (weggefallen)
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