Eine Straftat wird nach dem Strafgesetzbuch bestraft, eine Ordnungswidrigkeit nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz mit Bußgeld. Straftaten verfolgt die Staatsanwaltschaft, Ordnungswidrigkeiten die Verwaltungsbehörde. Nur Straftaten führen zu einer Vorstrafe im Bundeszentralregister. Die Grenze zieht der Gesetzgeber: Was in § 1 OWiG als Ordnungswidrigkeit definiert ist, bleibt es auch bei hohem Bußgeld.
Zwei Systeme, ein Ziel
Das deutsche Recht unterscheidet zwischen kriminellem Unrecht und bloßem Verwaltungsunrecht. Kriminelles Unrecht regelt das Strafgesetzbuch und Nebengesetze wie das BtMG. Verwaltungsunrecht, also Verstöße gegen Ordnungsvorschriften ohne sozialethischen Vorwurf, regelt das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten. Die Definition steht in § 1 OWiG: Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt.
Die Unterschiede im Überblick
| Merkmal | Straftat | Ordnungswidrigkeit |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | StGB, Nebenstrafrecht | OWiG, Bußgeldvorschriften in Fachgesetzen |
| Sanktion | Geldstrafe, Freiheitsstrafe | Geldbuße, Verwarnungsgeld, Nebenfolgen wie Fahrverbot |
| Verfolgende Stelle | Staatsanwaltschaft, Polizei | Verwaltungsbehörde (Ordnungsamt, Bußgeldstelle) |
| Verfolgungspflicht | Legalitätsprinzip: muss verfolgt werden | Opportunitätsprinzip: Behörde kann absehen (§ 47 OWiG) |
| Entscheidung | Strafbefehl oder Urteil des Gerichts | Bußgeldbescheid; Gericht nur nach Einspruch |
| Registereintrag | Bundeszentralregister (Vorstrafe) | Kein BZR; Fahreignungsregister bei Verkehr |
| Versuch | Bei Verbrechen immer strafbar | Nur wenn ausdrücklich bestimmt (§ 13 OWiG) |
| Verjährung | 3 bis 30 Jahre (§ 78 StGB) | Meist 6 Monate bis 3 Jahre (§ 31 OWiG) |
Wo die Grenze verläuft
Die Abgrenzung folgt keinem festen Schadensbetrag, sondern der Entscheidung des Gesetzgebers. Ein Rotlichtverstoß mit 320 Euro Bußgeld und Fahrverbot ist eine Ordnungswidrigkeit; ein Diebstahl von 5 Euro ist eine Straftat. Manche Verhaltensweisen existieren in beiden Welten: Wer mit 0,5 Promille fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG. Ab 1,1 Promille oder bei Ausfallerscheinungen wird daraus die Straftat der Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB. Treffen Straftat und Ordnungswidrigkeit in einer Handlung zusammen, wird nur das Strafgesetz angewendet (§ 21 OWiG).
Das Bußgeldverfahren Schritt für Schritt
- Anhörungsbogen: Die Behörde teilt den Vorwurf mit und gibt Gelegenheit zur Stellungnahme. Du musst nur Angaben zur Person machen; zur Sache darfst du schweigen.
- Bußgeldbescheid: Er nennt Tat, Vorschrift, Geldbuße und Nebenfolgen. Mit Zustellung läuft die zweiwöchige Einspruchsfrist (§ 67 OWiG).
- Einspruch: Schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde. Die Behörde prüft erneut und kann den Bescheid zurücknehmen.
- Gerichtliches Verfahren: Bleibt sie dabei, gibt sie die Akte über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht. Der Richter entscheidet durch Urteil oder, mit Zustimmung, durch Beschluss.
- Rechtsbeschwerde: Gegen das Urteil ist bei Geldbußen über 250 Euro die Rechtsbeschwerde zum Oberlandesgericht möglich (§ 79 OWiG).
Warum eine Vorstrafe der entscheidende Unterschied ist
Eine Geldstrafe wegen einer Straftat wird ins Bundeszentralregister eingetragen. Ins Führungszeugnis kommt sie erst ab mehr als 90 Tagessätzen oder bei einer weiteren Eintragung, aber Behörden, Gerichte und manche Arbeitgeber im öffentlichen Dienst sehen sie trotzdem. Eine Geldbuße taucht dort nie auf. Für Berufsgruppen mit Zuverlässigkeitsprüfung, etwa Waffenbesitzer, Gastronomen oder Beamte, kann deshalb der Unterschied zwischen § 316 StGB und § 24a StVG über die Existenz entscheiden.
Bei einem Bußgeldbescheid lohnt sich der Blick auf die Verjährung: Bei Verkehrsverstößen beträgt sie nur drei Monate bis zum Bußgeldbescheid (§ 26 Abs. 3 StVG). Wird der Bescheid nicht rechtzeitig zugestellt, ist die Sache erledigt. Die Frist wird allerdings durch die Anhörung unterbrochen und beginnt dann neu.
Häufige Fragen
Ist ein Bußgeld eine Strafe?
Rechtlich nein. Die Geldbuße ist eine Sanktion ohne sozialethischen Schuldvorwurf. Sie wird nicht im Bundeszentralregister vermerkt und gilt nicht als Vorstrafe.
Kann eine Ordnungswidrigkeit zu Gefängnis führen?
Nicht direkt. Wer eine Geldbuße nicht zahlt, kann aber nach § 96 OWiG mit Erzwingungshaft von bis zu sechs Wochen belegt werden, wenn er zahlungsfähig ist und trotzdem nicht zahlt.
Wie hoch kann ein Bußgeld sein?
Nach § 17 OWiG mindestens 5 Euro und höchstens 1.000 Euro, wenn das Fachgesetz nichts anderes bestimmt. Viele Gesetze sehen weit höhere Rahmen vor, etwa bis 10 Millionen Euro nach dem GWB oder bis 20 Millionen Euro nach der DSGVO.
Muss ich mich selbst belasten?
Nein. Auch im Bußgeldverfahren gilt das Schweigerecht. Pflicht sind nur die Angaben zur Person. Der Halter eines Fahrzeugs muss den Fahrer nicht nennen, riskiert aber eine Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO.
Quellen: §§ 1, 13, 17, 21, 31, 47, 67, 79, 96 OWiG; §§ 78, 316 StGB; §§ 24a, 26 StVG, jeweils im Volltext auf Gesetzbuch.net.

