§ 185 StGBBeleidigung
Besonderer Teil › Vierzehnter Abschnitt: Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Amtliche Quelle: Strafgesetzbuch, § 185, Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322; | Stand: zuletzt geändert durch Art.…, abgerufen über gesetze-im-internet.de.
Kurz erklärt: Was regelt § 185 StGB?
§ 185 StGB stellt die Beleidigung unter Strafe. Geschützt wird deine persönliche Ehre, also der Anspruch, von anderen nicht herabgewürdigt zu werden.
Die Voraussetzungen sind in der Regel:
- Eine Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung gegenüber dem Betroffenen oder einem Dritten
- Die Äußerung kann in Worten, Gesten, Bildern oder Tätlichkeiten liegen
- Vorsatz, also das Wissen und Wollen der ehrverletzenden Kundgabe
- Keine Rechtfertigung, etwa durch Wahrnehmung berechtigter Interessen nach § 193 StGB
Als Rechtsfolge droht Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Wird die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts oder mittels einer Tätlichkeit begangen, erhöht sich der Rahmen auf bis zu zwei Jahre. In der Praxis enden die meisten Verfahren mit einer Geldstrafe, die sich nach Tagessätzen bemisst.
Typische Fälle sind Schimpfwörter im Straßenverkehr, ehrverletzende Kommentare in sozialen Netzwerken, der ausgestreckte Mittelfinger oder grob herabsetzende Äußerungen am Arbeitsplatz. Wichtig: Die Beleidigung wird nach § 194 StGB in der Regel nur auf Antrag verfolgt. Du musst also meist selbst Strafantrag stellen, und zwar innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis von Tat und Täter.
Zur Abgrenzung: § 185 StGB erfasst Werturteile und ehrverletzende Tatsachenbehauptungen gegenüber dem Betroffenen selbst. Behauptet jemand gegenüber Dritten unwahre Tatsachen über dich, kommen üble Nachrede (§ 186 StGB) oder Verleumdung (§ 187 StGB) in Betracht. Die Grenze zur straflosen Meinungsäußerung ist oft schwer zu ziehen. Scharfe, polemische oder überspitzte Kritik ist von Art. 5 GG gedeckt. Strafbar ist häufig erst die Schmähkritik, bei der nicht mehr die Sache, sondern allein die Herabwürdigung der Person im Vordergrund steht.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Anforderungen an diese Abwägung mehrfach konkretisiert, etwa in seinen Beschlüssen vom 19.05.2020 (unter anderem 1 BvR 2397/19). Danach müssen Gerichte bei ehrverletzenden Äußerungen grundsätzlich zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht abwägen. Ob eine Äußerung strafbar ist, kommt also stark auf den Einzelfall an.
Beispiel aus der Praxis
Bei einer Auseinandersetzung um einen Parkplatz nennt ein Autofahrer eine andere Fahrerin lautstark einen "dummen Idioten" und zeigt ihr den Mittelfinger. Beides sind Kundgaben der Missachtung. Die Fahrerin stellt innerhalb der Dreimonatsfrist Strafantrag. Der Autofahrer wird wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Hätte er dagegen nur die Fahrweise scharf kritisiert ("So fährt doch kein vernünftiger Mensch!"), läge in der Regel eine zulässige Meinungsäußerung vor.
Häufige Fragen zu § 185 StGB
Ist Beleidigung strafbar und was droht mir?
Ja. § 185 StGB sieht Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor, bei öffentlicher Begehung oder Tätlichkeit bis zu zwei Jahre. In der Praxis wird meist eine Geldstrafe verhängt, deren Höhe vom Einkommen abhängt.
Welche Wörter gelten als Beleidigung?
Eine feste Liste gibt es nicht. Entscheidend ist, ob die Äußerung im Kontext die Missachtung der Person ausdrückt. Klassische Schimpfwörter sind in der Regel erfasst, scharfe Sachkritik dagegen nicht.
Ist der Mittelfinger im Straßenverkehr eine Beleidigung?
Ja, in der Regel schon. Auch Gesten können eine Kundgabe der Missachtung sein. Voraussetzung ist, dass die Geste erkennbar an eine bestimmte Person gerichtet ist.
Muss ich bei einer Beleidigung selbst Anzeige erstatten?
Meist ja. Die Beleidigung ist ein Antragsdelikt. Du musst in der Regel innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis von Tat und Täter Strafantrag stellen, sonst wird die Tat nicht verfolgt.
Was ist der Unterschied zwischen Beleidigung und übler Nachrede?
Die Beleidigung nach § 185 StGB erfasst vor allem Werturteile, auch direkt gegenüber dem Betroffenen. Üble Nachrede nach § 186 StGB betrifft nicht erweislich wahre Tatsachenbehauptungen, die gegenüber Dritten aufgestellt werden.
§ 185 StGB · Absatz/Satz anfügen: § 185 Abs. 1 S. 1 StGBWeitere Normen in „Vierzehnter Abschnitt: Beleidigung“
- § 185 StGB Beleidigung
- § 186 StGB Üble Nachrede
- § 187 StGB Verleumdung
- § 188 StGB Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung
- § 189 StGB Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
- § 190 StGB Wahrheitsbeweis durch Strafurteil
- § 191 StGB (weggefallen)
- § 192 StGB Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises
- § 192a StGB Verhetzende Beleidigung
- § 193 StGB Wahrnehmung berechtigter Interessen
- § 194 StGB Strafantrag
- § 199 StGB Wechselseitig begangene Beleidigungen
- § 200 StGB Bekanntgabe der Verurteilung
Verwandte Vorschriften
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