§ 651m BGBMinderung
Buch 2: Recht der Schuldverhältnisse › Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse › Titel 9: Werkvertrag und ähnliche Verträge › Untertitel 4: Pauschalreisevertrag, Reisevermittlung und Vermittlung verbundener Reiseleistungen
(1) Für die Dauer des Reisemangels mindert sich der Reisepreis. Bei der Minderung ist der Reisepreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Pauschalreise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln.
(2) Hat der Reisende mehr als den geminderten Reisepreis gezahlt, so ist der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten. § 346 Absatz 1 und § 347 Absatz 1 finden entsprechende Anwendung.
Amtliche Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch, § 651m, Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738; | Stand: zuletzt…, abgerufen über gesetze-im-internet.de.
§ 651m BGB · Absatz/Satz anfügen: § 651m Abs. 1 S. 1 BGBWeitere Normen in „Untertitel 4: Pauschalreisevertrag, Reisevermittlung und Vermittlung verbundener Reiseleistungen“
- § 651a BGB Vertragstypische Pflichten beim Pauschalreisevertrag
- § 651b BGB Abgrenzung zur Vermittlung
- § 651c BGB Verbundene Online-Buchungsverfahren
- § 651d BGB Informationspflichten; Vertragsinhalt
- § 651e BGB Vertragsübertragung
- § 651f BGB Änderungsvorbehalte; Preissenkung
- § 651g BGB Erhebliche Vertragsänderungen
- § 651h BGB Rücktritt vor Reisebeginn
- § 651i BGB Rechte des Reisenden bei Reisemängeln
- § 651j BGB Verjährung
- § 651k BGB Abhilfe
- § 651l BGB Kündigung
- § 651m BGB Minderung
- § 651n BGB Schadensersatz
Hinweis: Gesetzbuch.net ist ein privates Informationsportal und keine Behörde. Die Gesetzestexte stammen aus der amtlichen Quelle gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz, Bundesamt für Justiz) und werden regelmäßig abgeglichen; maßgeblich ist allein die im Bundesgesetzblatt verkündete Fassung. Erklärungen und Beispiele sind redaktionelle Einordnungen, keine Rechtsberatung und ersetzen nicht die Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Alle Angaben ohne Gewähr.