Alle deutschen Gesetze.
Jeder Paragraph. Verständlich erklärt.
Gesetzbuch.net bringt BGB, StGB, Grundgesetz, HGB, ZPO, StVO und tausende weitere Bundesgesetze im amtlichen Volltext auf eine Seite: mit Zitierhinweis, Gliederung, Praxisbeispielen und Antworten auf die Fragen, die im Alltag wirklich auftauchen.
Direkt ins Gesetz springen
Jedes Gesetz hat eine eigene Übersicht mit allen Normen, Filter und Gliederung. Jeder Paragraph eine eigene Seite mit Wortlaut, Stand und Erklärung.
Was ist ein Gesetzbuch und wie liest man es richtig?
Ein Gesetzbuch ist eine systematische Sammlung von Rechtsnormen zu einem Rechtsgebiet. In Deutschland sind die wichtigsten Kodifikationen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Strafgesetzbuch (StGB), das Handelsgesetzbuch (HGB) und das Sozialgesetzbuch (SGB). Das Grundgesetz (GG) steht als Verfassung über allen Bundesgesetzen. Paragraphen werden mit Nummer, Absatz, Satz und Gesetzeskürzel zitiert, zum Beispiel „§ 823 Abs. 1 S. 1 BGB“. Alle Texte auf Gesetzbuch.net stammen aus der amtlichen Quelle gesetze-im-internet.de.
Das deutsche Recht ist kodifiziert. Das heißt: Die Regeln stehen nicht in einzelnen Gerichtsurteilen, sondern in Gesetzen, die nach Themen geordnet sind. Wer einen Mietvertrag kündigen will, schaut ins BGB. Wer wissen möchte, was auf einen Ladendiebstahl steht, schlägt im StGB nach. Wer als Arbeitnehmer gekündigt wurde, findet seine Rechte im Kündigungsschutzgesetz. Dieses System hat einen großen Vorteil: Jede Regel hat eine Adresse. Mit Gesetz, Paragraph und Absatz lässt sich jede Norm eindeutig benennen und nachschlagen.
Die wichtigsten deutschen Gesetzbücher im Überblick
| Gesetz | Kürzel | Regelt | In Kraft seit |
|---|---|---|---|
| Grundgesetz | GG | Grundrechte, Staatsaufbau, Gesetzgebung | 23. Mai 1949 |
| Bürgerliches Gesetzbuch | BGB | Verträge, Schuldrecht, Sachenrecht, Familie, Erbe | 1. Januar 1900 |
| Strafgesetzbuch | StGB | Straftaten, Strafen, Maßregeln | 1. Januar 1872 (als RStGB) |
| Handelsgesetzbuch | HGB | Kaufleute, Handelsgeschäfte, Bilanzierung | 1. Januar 1900 |
| Zivilprozessordnung | ZPO | Zivilklage, Beweisaufnahme, Zwangsvollstreckung | 1. Oktober 1879 |
| Strafprozessordnung | StPO | Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlung, Rechtsmittel | 1. Oktober 1879 |
| Sozialgesetzbuch | SGB I bis XIV | Rente, Krankenversicherung, Bürgergeld, Pflege | ab 1976 (schrittweise) |
| Straßenverkehrs-Ordnung | StVO | Verkehrsregeln, Bußgelder, Verkehrszeichen | 1. April 2013 (aktuelle Fassung) |
Paragraph, Absatz, Satz: So zitierst du eine Norm korrekt
Eine Norm wird von groß nach klein zitiert. Zuerst das Paragraphenzeichen mit der Nummer, dann der Absatz, dann der Satz, zum Schluss das Gesetz. „§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB“ bezeichnet also die zweite Nummer im zweiten Absatz des Paragraphen 573 im Bürgerlichen Gesetzbuch, den Eigenbedarf als Kündigungsgrund. Beim Grundgesetz spricht man nicht von Paragraphen, sondern von Artikeln: „Art. 3 Abs. 1 GG“ ist der allgemeine Gleichheitssatz. In der juristischen Kurzschreibweise fallen Abkürzungen oft weg: „§ 573 II Nr. 2 BGB“ meint dasselbe. Auf jeder Paragraphenseite findest du dafür einen Zitierhinweis zum Kopieren.
Gesetz, Verordnung, Satzung: Was ist der Unterschied?
Ein Gesetz im formellen Sinn beschließt das Parlament, beim Bundesrecht also der Bundestag, meist unter Mitwirkung des Bundesrats. Eine Rechtsverordnung erlässt die Regierung oder ein Ministerium auf Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung. Die StVO ist zum Beispiel eine Verordnung, die auf dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) beruht. Satzungen erlassen Gemeinden, Hochschulen oder Kammern für ihren eigenen Bereich. Für dich als Leser spielt das vor allem dann eine Rolle, wenn Normen sich widersprechen: Höherrangiges Recht geht vor. Das Grundgesetz schlägt jedes Bundesgesetz, ein Bundesgesetz schlägt jede Verordnung.
Wie aktuell sind die Gesetzestexte auf Gesetzbuch.net?
Alle Texte werden aus dem amtlichen Datenbestand von gesetze-im-internet.de übernommen, den das Bundesministerium der Justiz gemeinsam mit dem Bundesamt für Justiz bereitstellt. Jede Paragraphenseite zeigt den Stand der Fassung an. Ändert sich ein Gesetz, wird der Bestand neu eingespielt. Rechtlich verbindlich ist allein die Fassung im Bundesgesetzblatt. Wenn du einen Fehler findest, melde ihn über die Kontaktseite; die Redaktion prüft jeden Hinweis.
Gesetzbuch.net erklärt Gesetze, berät aber nicht. Ob eine Norm auf deinen Fall passt, hängt von Details ab, die nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt mit Blick auf deine Unterlagen beurteilen kann. Bei Fristen, Kündigungen, Strafsachen oder hohen Streitwerten gilt: Lieber einmal zu früh beraten lassen als einmal zu spät.
Häufige Fragen
Sind die Gesetzestexte auf Gesetzbuch.net kostenlos?
Ja. Alle Gesetze, Paragraphen und Erklärungen sind ohne Anmeldung und ohne Bezahlschranke abrufbar. Das Portal finanziert sich über redaktionell gekennzeichnete Hinweise und Partnerangebote, nicht über den Zugang zu Gesetzen.
Woher kommen die Texte?
Aus dem amtlichen Angebot gesetze-im-internet.de des Bundesministeriums der Justiz und des Bundesamts für Justiz. Gesetzbuch.net übernimmt den Wortlaut unverändert, ergänzt Gliederung, Zitierhinweise und Erklärungen.
Wie finde ich einen Paragraphen am schnellsten?
Gib Kürzel und Nummer in die Suche ein, zum Beispiel „823 BGB“ oder „Art 1 GG“. Die Suche springt bei einem eindeutigen Treffer direkt auf die Paragraphenseite. Stichworte wie „Kündigung“ oder „Notwehr“ liefern passende Normen und Ratgeber.
Was bedeutet „weggefallen“ bei einem Paragraphen?
Der Gesetzgeber hat die Norm aufgehoben, die Nummer aber nicht neu vergeben, damit Verweise in anderen Gesetzen und Urteilen weiter stimmen. Solche Lücken sind im BGB und StGB häufig.
Gelten die Gesetze auch in Österreich oder der Schweiz?
Nein. Gesetzbuch.net dokumentiert ausschließlich deutsches Bundesrecht. Österreich (ABGB, StGB) und die Schweiz (OR, ZGB) haben eigene Gesetzbücher, auch wenn viele Begriffe ähnlich klingen.
Ersetzt das Portal einen Anwalt?
Nein. Die Erklärungen helfen beim Verstehen, sind aber keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Für eine individuelle Einschätzung brauchst du anwaltliche Beratung.
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