§ 43b SGB 5Nichtärztliche Leistungen für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen
Drittes Kapitel: Leistungen der Krankenversicherung › Fünfter Abschnitt: Leistungen bei Krankheit › Erster Titel: Krankenbehandlung
Versicherte Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen haben Anspruch auf nichtärztliche Leistungen, insbesondere auf psychologische, therapeutische und psychosoziale Leistungen, wenn sie unter ärztlicher Verantwortung durch ein medizinisches Behandlungszentrum nach § 119c erbracht werden und erforderlich sind, um eine Krankheit zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu erkennen und einen Behandlungsplan aufzustellen. Dies umfasst auch die im Einzelfall erforderliche Koordinierung von Leistungen.
Amtliche Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477), § 43b, Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 26.6.2026 I Nr. 195 | Hinweis:…, abgerufen über gesetze-im-internet.de.
§ 43b SGB 5 · Absatz/Satz anfügen: § 43b Abs. 1 S. 1 SGB 5Weitere Normen in „Erster Titel: Krankenbehandlung“
- § 27 SGB 5 Krankenbehandlung
- § 27a SGB 5 Künstliche Befruchtung
- § 27b SGB 5 Zweitmeinung
- § 28 SGB 5 Ärztliche und zahnärztliche Behandlung
- § 29 SGB 5 Kieferorthopädische Behandlung
- § 30 SGB 5
- § 30a SGB 5
- § 31 SGB 5 Arznei- und Verbandmittel, Verordnungsermächtigung
- § 31a SGB 5 Medikationsplan
- § 31b SGB 5 Referenzdatenbank für Fertigarzneimittel
- § 31c SGB 5 Beleihung mit der Aufgabe der Referenzdatenbank für Fertigarzneimittel;Rechts- und Fachaufsicht über die Beliehene
- § 32 SGB 5 Heilmittel
- § 33 SGB 5 Hilfsmittel
- § 33a SGB 5 Digitale Gesundheitsanwendungen
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